Brandschutzordnung

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Wir unterstützen Sie bei der Erstellung einer Brandschutzordnung.

Nähere Informationen:

Eine Brandschutzordnung ist in jedem Betrieb erforderlich, in einigen Bereichen ist sie sogar gesetzlich vorgeschrieben. Teil A ist ein Aushang in einem Gebäude und gilt für Beschäftigte, Bewohner und Besucher.

Die konrekte Erstellung einer Brandschutzordnung regelt die DIN 14096. Sie wird in 3 Teile gegliedert.

Teil A:

Teil A richtet sich an alle Menschen, die sich in dem Gebäude des Betriebes aufhalten. Dieser Teil, ist an mehreren Stellen gut sichtbar ausgehängt und enthält die wichtigsten Verhaltensregeln im Brandfall.

Teil B:

Teil B richtet sich vor allem an die Mitarbeiter des Betriebes. Er enthält wichtige Regeln zur Verhinderung von Brand- und Rauchausbreitung, zur Freihaltung der Flucht- und Rettungswege und weitere Regeln, die das Verhalten im Brandfall betreffen. Dieser Teil wird allen Mitarbeitern ausgehändigt.

Teil C:

Teil C richtet sich an die Mitarbeiter des Betriebes, die mit Brandschutzaufgaben betraut sind. In diesem Teil wird dieser Personenkreis mit der Durchführung von vorbeugenden brandschutztechnischen Maßnahmen betraut.

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