CE- Erklärung

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EG- Konformitätserklärung

Wir sind Experten in der Erstellung von EG-Konformitätserklärungen.

Wer Produkte im Bereich der Europäischen Union in Verkehr bringen will, muss eine EG-Konformitätserklärung abgeben, sofern sein Produkt unter eine entsprechende Richtlinie (z.B. Maschinenrichtlinie) fällt.

Wünschen Sie nähere Informationen?

Kontaktieren Sie uns gerne über untenstehendes Formular.

Inhalt einer EG-Konformitätserklärung

  • Name und Anschrift des Herstellers oder seines Bevollmächtigten,
  • die für das Produkt bekannt gemachten harmonisierten oder anerkannten Normen,
  • Beschreibung des Produkts,
  • Namen und Anschriften der Prüf-, Überwachungs- und Zertifizierungsstellen,
  • Name und Funktion der Person, die zur Unterzeichnung im Namen des Herstellers oder seines Bevollmächtigten ermächtigt ist

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